Verhaltenscodex (Code of Conduct)
In den nachfolgenden Abschnitten verwenden wir das Wort „Mitarbeiter“ zur einfacheren Formulierung. Als „Mitarbeiter“ definieren wir jedoch nicht nur die männliche Form sondern die aktuell gebräuchliche Definition (m/w/d).
Geschäftsmoral und Integrität sichern die Glaubwürdigkeit der biostream® GmbH. Somit ist es selbstverständlich, dass sämtliche Mitarbeiter Gesetze und Regelungen der Staaten, in denen sie tätig sind, befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Dieses heißt: Alle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit, Aufrichtigkeit und Fairness müssen stetig nachgewiesen werden. Dafür sorgen unsere internen Prozessabläufe. Gleiches erwarten wir von unseren Partnern und Kunden.
Sollten sich Gepflogenheiten, gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Regeln in einem Land, in dem wir tätig sind von den Bestimmungen des Code of Conduct unterscheiden, sind die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.
Die biostream® GmbH und alle Mitarbeiter sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein muss, ein faires Handeln über alle Grenzen hinweg zu gewährleisten. Sämtliche Mitarbeiter haben sich deshalb nachfolgenden Grundsätzen verschrieben:
Die Grundsätze der biostream® GmbH
- Lokale und internationale Gesetze und Regelungen werden strikt befolgt.
- Die biostream® GmbH behandelt Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und Kollegen jederzeit fair.
- Mitarbeiter sind gehalten, Verstöße gegen ethische Richtlinien oder Grundsätze zu melden. Erster Ansprechpartner hierfür ist der/die unmittelbar(e) Vorgesetzte.
- Soweit Mitarbeiter im Einzelfall davon ausgehen müssen, dass es zu einer Straftat gekommen ist, ist der jeweilige Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich die Geschäftsführung zu informieren
- Keinem Mitarbeiter darf aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und den Vorgaben dieser Verhaltensrichtlinie ein Nachteil im Unternehmen erwachsen.
- Die biostream® GmbH unterstützt die Verbreitung der Grundsätze zur Korruptionsprävention, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) und Transparency International veröffentlicht worden sind.
Interessenkonflikte und Bestechlichkeit
Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der biostream® GmbH in Konflikt geraten. Insbesondere ist es untersagt, sich an den Unternehmen von Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen.
Kein Mitarbeiter darf Vorteile, in welcher Form auch immer, insbesondere persönliche Geschenke oder Vorteile, die sich aus Geschäftsbeziehungen ergeben annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtung angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsähnlicher Gastfreundschaft halten.
Bestechung und Korruption
Im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten sämtlicher Art darf kein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten (Anfragenden) unzulässige Vorteile verschaffen oder den Versuch dazu unternehmen. Aus diesem Grund gewährt die biostream®-GmbH keine Provisionen bei Vermittlung von Aufträgen. Die biostream® GmbH stellt deshalb eine Preisliste zur Verfügung, bei denen der Kunde anhand von Abnahmemengen selbst entscheiden kann, ob er als Wiederverkäufer oder OEM agieren möchte.
Einhaltung kartellrechtlicher Regeln
Die biostream® GmbH ist einem fairen und offenen Wettbewerb weltweit verpflichtet. Unsere Mitarbeiter dürfen sich nicht auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Praktiken einlassen, wie zum Beispiel gesetzeswidrige Angebotsabsprachen, die den Wettbewerb ausschließen, beschränken oder verzerren.
Umgang mit internem Wissen
Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, den Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an andere Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen vorrangige Interessen (z.B. Geheimhaltung) vorliegen.
Vertraulichkeit
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht ebenfalls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Die gesetzlichen Vorgaben dazu werden befolgt.
Schutz der Menschenrechte
Die biostream® GmbH respektiert die Würde des Menschen und setzt sich deshalb für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für die Einhaltung der Grundrechte Sorge zu tragen.
Verantwortlichkeiten
Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln dieses Code of Conduct bilden einen Kernbestand unserer Unternehmenskultur. Die Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich.
Bei der Umsetzung des Code of Conduct werden die Mitarbeiter direkt durch die Geschäftsführung informiert. So garantieren wir eine verantwortungsvolle Kommunikation auf kürzestem Weg. Zwischenebenen in der Unternehmensstruktur werden so effektiv ausgeschaltet. Nur so können wir eine direkte Kommunikation und die effektive Umsetzung gewährleisten.
1.4.2019 (Version 2.4). Diese Seite ist die barrierefreie Fassung des Verhaltenscodex.