Trinkwasserdesinfektion
Trinkwasserdesinfektion bedeutet, Krankheitserreger im Trinkwasser und in wasserführenden Anlagen mit zulässigen Stoffen oder Verfahren abzutöten oder zu inaktivieren.
Welche Stoffe dafür erlaubt sind, legt in Deutschland die Trinkwasserverordnung über eine Liste des Umweltbundesamts fest. Diese Seite erklärt die Verfahren, die Vorschriften und die Auswahl für die jeweilige Anwendung.
Trinkwasserdesinfektion in Fakten
- Rechtsgrundlage
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023; sie setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um
- Zulässige Stoffe
- nur Stoffe aus der Liste nach § 20 TrinkwV (§ 19 Abs. 3), geführt vom Umweltbundesamt, Stand Januar 2023
- Stoffe zur Desinfektion
- Calciumhypochlorit, Chlor, Chlordioxid, Natriumhypochlorit, Ozon; dazu die UV-Bestrahlung als Verfahren
- Nicht zur Desinfektion gelistet
- Wasserstoffperoxid (nur Oxidation); Silber (nicht mehr in der Liste)
- Technische Regeln
- DVGW W 224 (Chlordioxid), W 291 (Wasserversorgungsanlagen), W 551-Reihe (Trinkwasser-Installation), W 294 (UV)
- Legionellen
- technischer Maßnahmenwert 100 KBE je 100 ml, Anlage 3 Teil II TrinkwV
- Verantwortlich im Gebäude
- der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, § 2 Nr. 3 TrinkwV
Wann ist eine Desinfektion nötig?
Das Wasserversorgungsunternehmen liefert Trinkwasser, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. In der Trinkwasser-Installation eines Gebäudes, in Tanks, Schläuchen und mobilen Anlagen wird eine Desinfektion nötig, wenn Keime hineingelangt sind oder sich dort vermehrt haben. Der DVGW nennt als Anlass eine mikrobielle Kontamination, bei der eine Desinfektion aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig werden kann.
Typische Anlässe sind ein auffälliger Befund, etwa bei Legionellen, eine Neuinstallation oder Reparatur, bei der Verunreinigungen in das System gelangt sind, und Stillstand, bei dem Wasser lange in den Leitungen steht. Bei Neuinstallationen gilt nach dem Merkblatt des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima: erst spülen; nur wenn Spülen nicht die nötige Qualität erreicht, zusätzlich desinfizieren.
Laufende Desinfektion oder Anlagendesinfektion?
Die laufende Desinfektion behandelt das Trinkwasser selbst, meist im Wasserwerk. Sie verwendet Stoffe aus der Liste nach § 20 TrinkwV in den dort festgelegten Mengen; ein Restgehalt darf im Wasser bleiben, bei Chlordioxid höchstens 0,2 mg/l.
Die Anlagendesinfektion behandelt Leitungen, Tanks, Behälter oder Schläuche. Das Desinfektionswasser wirkt eine Zeit lang ein, wird danach verworfen, und die Anlage wird gespült, bevor wieder Trinkwasser entnommen wird. Die Regeln dafür stehen für Verteilungsanlagen in DVGW W 291 und für Trinkwasser-Installationen in DVGW W 551-3. Beide nennen Natriumhypochlorit, Wasserstoffperoxid und Chlordioxid als bewährte Chemikalien. Wie das in der Praxis abläuft, zeigt die Seite Spülen und Desinfizieren.
Welche Verfahren gibt es?
Chemisch desinfizieren Chlor, Hypochlorit, Chlordioxid und Ozon. Physikalisch wirken die UV-Bestrahlung und die thermische Desinfektion mit mindestens 70 °C. Die Verfahren unterscheiden sich darin, ob sie einen Restgehalt im Leitungsnetz halten können, welche Nebenprodukte entstehen und wo sie wirken: UV und Ozon sind nach der UBA-Liste nicht geeignet, eine Desinfektionskapazität im Leitungsnetz aufrechtzuerhalten; Chlor und Chlordioxid können das.
Alle Verfahren mit Zugabemengen, Restgehalten, Nebenprodukten und Grenzen vergleicht die Seite Verfahren im Vergleich.
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Trinkwasserdesinfektion nach Anwendung
Für jede Anwendung gelten eigene Regeln. Die Seiten zeigen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.
Begriffe kurz erklärt
- Desinfektion
- Abtöten oder Inaktivieren von Krankheitserregern mit zulässigen Stoffen oder Verfahren.
- Konservierung
- Haltbarmachen von gespeichertem Wasser. Silber war früher nur dafür zugelassen, im Ausnahmefall; heute steht es nicht mehr in der Liste nach § 20 TrinkwV.
- Anlagendesinfektion
- Desinfektion von Leitungen, Tanks und Behältern; das Desinfektionswasser wird danach verworfen und die Anlage gespült.
- Restgehalt
- Menge des Desinfektionsmittels, die nach der Aufbereitung im Wasser bleibt; bei Chlordioxid 0,05 bis 0,2 mg/l.
- Biofilm
- Schleimschicht aus Mikroorganismen an wasserberührten Oberflächen wie Rohrwänden und Tankwänden, in der Keime vor dem Ausspülen geschützt sind.
- KBE
- Koloniebildende Einheit: Maß für die Zahl vermehrungsfähiger Keime in einer Wasserprobe.
- Technischer Maßnahmenwert
- Wert, bei dessen Erreichen der Betreiber handeln muss; für Legionellen 100 KBE je 100 ml.
- Systemtrennung
- Physikalische Trennung zwischen Trinkwasser-Installation und angeschlossenem Gerät nach DIN EN 1717, zum Beispiel durch einen freien Auslauf.
Häufige Fragen zur Trinkwasserdesinfektion
Wie desinfiziere ich Trinkwasser?
Das hängt davon ab, was desinfiziert werden soll. Einen Wassertank in Wohnmobil oder Boot füllen Sie mit einer Desinfektionslösung, lassen sie einwirken, entleeren den Tank und füllen frisches Wasser nach. Eine Trinkwasser-Installation im Gebäude wird nach einem Befund oder nach einer Reparatur gespült und bei Bedarf von einem Fachbetrieb nach DVGW W 551-3 desinfiziert. Die Anleitungen je Anwendung finden Sie oben.
Welche Mittel sind zur Trinkwasserdesinfektion zulässig?
Die Liste des Umweltbundesamts nach § 20 der Trinkwasserverordnung nennt zur Desinfektion Calciumhypochlorit, Chlor, Chlordioxid, Natriumhypochlorit und Ozon sowie die UV-Bestrahlung. Andere Stoffe dürfen zur Desinfektion nicht eingesetzt werden.
Muss das Trinkwasser im Haus regelmäßig desinfiziert werden?
Eine vorsorgliche Desinfektion schreibt die Trinkwasserverordnung nicht vor. Nötig wird sie, wenn Keime in die Anlage gelangt sind, etwa nach einem auffälligen Befund, einer Reparatur oder langem Stillstand. Vorbeugend wirken ein regelmäßiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen und die richtigen Temperaturen im Warmwasser.
Was ist der Unterschied zwischen Desinfektion und Konservierung?
Die Desinfektion tötet Krankheitserreger ab. Die Konservierung soll gespeichertes Wasser nur haltbar machen. Silber war früher allein für die Konservierung im Ausnahmefall zugelassen und ersetzte nie eine Desinfektion; in der aktuellen Liste nach § 20 TrinkwV steht es nicht mehr.
Wer ist für das Trinkwasser im Gebäude verantwortlich?
Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, also der Unternehmer oder sonstige Inhaber, so definiert es § 2 Nr. 3 TrinkwV. Bei Mietshäusern ist das in der Regel der Vermieter. Welche Pflichten daraus folgen, steht auf der Seite Pflichten nach der Trinkwasserverordnung.
Was biostream beiträgt
Die biostream® GmbH aus Sehnde bei Hannover entwickelt und vertreibt seit 2001 Desinfektionsmittel auf Basis von Chlordioxid. biostream® ZERO ist ein Konzentrat, das der Anwender aus zwei Komponenten ansetzt; damit lassen sich Tanks, Schläuche, Leitungen, Schankanlagen und Dentaleinheiten desinfizieren. Mehr auf der Startseite und unter biostream® ZERO.
Zulässig im Trinkwasser. Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren, die das Umweltbundesamt nach § 20 der Trinkwasserverordnung führt. Für Herstellung und Einsatz gelten unter anderem DIN EN 12671 und das DVGW-Arbeitsblatt W 224; für die Desinfektion von Anlagen nennen DVGW W 291 und W 551-3 Chlordioxid als bewährte Chemikalie.
Quellen
- Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023
- Umweltbundesamt: Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV, Stand Januar 2023
- DVGW: Desinfektion in der Trinkwasser-Installation
- DVGW-Technologiezentrum Wasser: Abschlussdesinfektion mit Chlor oder Chlordioxid (2009)
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Trinkwasserverordnung.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.