Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Empfehlungen an das Trinkwasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten werden von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt und sind eindeutig. Die Gefahren von Verkeimungen bei Behandlungseinheiten sind bekannt.
Bereits im Mai 2015 hat die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Infoblatt mit dem Titel „Hygienebegehungen und Kontrollen nach dem Medizinproduktrecht in Zahnarztpraxen“ herausgegeben – hier wird u. a. auf die wasserführenden Systeme der Behandlungseinheiten eingegangen. Auch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA BW) behandelt in seinem Merkblatt „Informationen zu wasserführenden Systemen in der zahnärztlichen Behandlungseinheit (Dentaleinheiten)“ die Problematik von Verkeimungen und Biofilm-Bildung.
Auf Basis eigener Erfahrungen empfiehlt das Gesundheitsamt (LGA BW), je nach Vorbefund etwa halb- bis vierteljährliche Wasserproben nehmen und diese nicht nur auf koloniebildende Keime, sondern auch auf Pseudomonas aeruginosa untersuchen zu lassen, da dieser Keim für die Biofilm-Bildung verantwortlich gemacht wird. „Untersuchungen auf Legionellen brauchen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt zu werden, wenn der Vorbefund keinen entsprechenden Keimnachweis erbrachte“, teilt das LGA BW außerdem mit.
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