Keimfreies Wasser für Dental-Einheiten

biostream® ZERO desinfiziert mit Chlordioxid die komplette zahnärztliche Behandlungseinheit – Winkelstücke, Turbinen und alle wasserführenden Leitungen. Für die Sicherheit Ihrer Patienten.

Die komplette Desinfektion von Behandlungseinheiten dient der Sicherheit Ihrer Patienten. biostream® ZERO zeichnet sich nicht nur durch ein hervorragendes antimikrobielles Wirkprofil aus, sondern besitzt auch unter anwendungstechnischen Gesichtspunkten optimale Eigenschaften.

Speibecken beim Zahnarzt – wasserführende Systeme der Behandlungseinheit

Warum Chlordioxid statt Wasserstoffperoxid?

Die Mehrzahl der am Markt verfügbaren Desinfektionsmittel für Dentaleinheiten basiert auf Wasserstoffperoxid. Dieses ist im Gegensatz zu biostream® ZERO jedoch nur ein schwaches Oxidationsmittel und muss 25-fach höher dosiert werden, um die gleiche Wirkung zu erzielen.

Außerdem schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass Wasserstoffperoxid nach erfolgter Desinfektion – anders als biostream® ZERO – fast komplett ausgespült werden muss. Jeder zusätzliche Spül-Aufwand verursacht höhere Kosten. Setzen Sie deshalb besser auf Chlordioxid, den aktiven Wirkstoff in biostream® ZERO.

biostream® ZERO in Zahlen

Wissenschaftlich belegt, unabhängig geprüft und in der zahnärztlichen Praxis bewährt.

Nachgewiesene Wirksamkeit
99,9 %

In 1.620 Einzeltests der Leibniz-Universität Hannover gegenüber trinkwasser­typischen Keimen – bei nur 5 Minuten Einwirkzeit.

Einsatzbereit in
3 Std.

Von der Ansetzung bis zur fertigen, hochwirksamen Desinfektionslösung – ohne aufwendige Anlagentechnik.

Wirkstärke
25×

stärker als Wasserstoffperoxid – gemäß DVGW-Arbeitsblatt W291 für die gleiche Desinfektionswirkung.

Die komplette Behandlungseinheit im Blick

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um eine fest verbaute Desinfektionseinheit geht oder das sogenannte Bottle-Care-System genutzt wird: Hygienisch einwandfreies Trinkwasser in der Behandlungseinheit sollte durchgängig vorhanden sein. biostream® ZERO desinfiziert wirkungsvoll die komplette Behandlungseinheit und die hiermit verbundenen Winkelstücke, Turbinen und natürlich die kompletten wasserführenden Leitungen. Bereits aufgewachsener Biofilm wird ebenfalls effektiv bekämpft.

Die Materialverträglichkeit spielt bei der Desinfektion von Gegenständen mit hohem Materialwert eine besondere Rolle – und auch hier punktet biostream® ZERO mit dem Wirkstoff Chlordioxid: Durch den optimierten pH-Wert ist eine Korrosion nahezu ausgeschlossen. Diese hervorragende Materialverträglichkeit, gepaart mit außerordentlicher Desinfektionswirkung ohne Keimresistenzbildung, macht biostream® ZERO zum Mittel der Wahl. Pilze, Algen, Viren und pathogene Keime – in der Fachsprache Pseudomonaden (Pseudomonas), E. coli und Legionellen – werden durch den trinkwasserzugelassenen Wirkstoff wirkungsvoll abgetötet.

Ihre Vorteile

  • Einsatzbereit innerhalb von nur 3 Stunden
  • Wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich
  • Geeignet für Alu-Tanks
  • Nochmals geringere Chloratbildung als die Vorgängerversion
  • 25-fach stärker als Wasserstoffperoxid (gem. DVGW-Arbeitsblatt W291)
  • Hochwirksam gegen Pseudomonas aeruginosa (Pseudomonaden), Escherichia coli & coliforme Bakterien sowie Legionellen (Legionella pneumophila)
  • Ohne Schwermetalle (Silber, Kupfer)
  • Keine Keimresistenz-Bildung bekannt

Unsere Zulassungen & Normen

  • Euro-Norm DIN EN 12671 „Chlordioxid“
  • EU-Trinkwasserverordnung
  • Konform Artikel 95 (2) (EU) Nr. 528/2012 / Biozidrichtlinie
  • DVGW Arbeitsblatt W291 – zugelassen zur Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen
  • Richtlinie Nr. 5 des AK der Küstenländer für Schiffshygiene
  • DVGW Arbeitsblatt W224 – Dosierung einer vor Ort hergestellten Chlordioxidlösung
  • DIN 2001-2:2009-04 – Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen
  • Wirkstoff von der US-EPA zur Trinkwasser-Desinfektion zugelassen; in Wasserwerken seit Mitte der 1950er-Jahre im Einsatz
Dr. rer. nat. H.-D. Werlein, Leibniz-Universität Hannover

Leibniz-Universität Hannover bestätigt Wirksamkeit

Eine von der biostream® GmbH beauftragte Untersuchung des Instituts für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover (Leitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein) bestätigt in 1.620 Einzeltests eine Wirksamkeit von 99,9 % von biostream® ZERO gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen – bei Einwirkzeiten von nur 5 Minuten.

Die biostream®-Produkte werden seit 2001 erfolgreich in Schienenfahrzeugen, auf Schiffen, in zahlreichen Krankenhäusern und Kliniken sowie von namhaften Getränkeherstellern eingesetzt. Dr. Werlein verantwortet den Bereich Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie.

Biofilm-Untersuchung der Universität Hannover

Wussten Sie schon?

Wasserstoffperoxid ist kein zugelassenes Trinkwasser-Desinfektionsmittel.

Gemäß UBA-Liste (Anhang zur Trinkwasserverordnung) wird Wasserstoffperoxid dort nur mit dem Verwendungszweck „Oxidationsmittel“ – und ausdrücklich nicht als „Desinfektionsmittel“ – genannt.

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Die Empfehlungen an das Trinkwasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten werden von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt und sind eindeutig. Die Gefahren von Verkeimungen bei Behandlungseinheiten sind bekannt.

Bereits im Mai 2015 hat die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Infoblatt mit dem Titel „Hygienebegehungen und Kontrollen nach dem Medizinproduktrecht in Zahnarztpraxen“ herausgegeben – hier wird u. a. auf die wasserführenden Systeme der Behandlungseinheiten eingegangen. Auch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA BW) behandelt in seinem Merkblatt „Informationen zu wasserführenden Systemen in der zahnärztlichen Behandlungseinheit (Dentaleinheiten)“ die Problematik von Verkeimungen und Biofilm-Bildung.

Auf Basis eigener Erfahrungen empfiehlt das Gesundheitsamt (LGA BW), je nach Vorbefund etwa halb- bis vierteljährliche Wasserproben nehmen und diese nicht nur auf koloniebildende Keime, sondern auch auf Pseudomonas aeruginosa untersuchen zu lassen, da dieser Keim für die Biofilm-Bildung verantwortlich gemacht wird. „Untersuchungen auf Legionellen brauchen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt zu werden, wenn der Vorbefund keinen entsprechenden Keimnachweis erbrachte“, teilt das LGA BW außerdem mit.

Gegen diese gefährlichen Biofilme wird bereits seit Jahren in der (Zahnarzt-)Praxis biostream® ZERO eingesetzt. Bekämpfen auch Sie wirkungsvoll Keime, Viren und Bakterien in Ihrer Zahnarztpraxis. Der Wirkstoff des biostream® ZERO ist auch für den Einsatz in sogenannten Bottle-Care-Systemen zugelassen.

biostream® ZERO im Einsatz beim Zahnarzt

Legionellen und Biofilme nachhaltig bekämpfen

Legionellen (z. B. Legionella pneumophila) stellen ein oft unterschätztes wasserhygienisches Problem dar und sind Auslöser der Legionärskrankheit (Legionellose).

Legionellen siedeln sich in Biofilmen an, die von wasserstoffperoxidhaltigen Desinfektionsmitteln nur schlecht bis gar nicht bekämpft werden können. Auch Chlor hat eine geringere Desinfektionskraft als der in unseren Produkten enthaltene Wirkstoff Chlordioxid.

Die biostream®-Produkte sind laut aktueller Trinkwasserverordnung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser zugelassen und entsprechen den aktuellen Anforderungen der Biozid-Richtlinie.

Wasserstoffperoxid und silberhaltige Mittel sind keine Alternative

Die biostream®-Produkte ZERO und asepticaPRO entsprechen der DIN 2001-2:2009-04 (Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen) und sind über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich wirksam. Wasserstoffperoxid wird in der DIN nicht als Desinfektionsmittel genannt – auch in der aktuellen UBA-Liste des Umweltbundesamtes ausschließlich als Oxidationsmittel.

Schauen Sie auf das Etikett Ihres aktuell verwendeten Desinfektionsmittels: Finden Sie dort Wasserstoffperoxid als Wirkstoff, nutzen Sie nach Angaben des Umweltbundesamtes kein Desinfektionsmittel, sondern ein Oxidationsmittel, das nach DVGW-Arbeitsblatt W291 25-fach stärker dosiert werden muss, um dieselbe Wirksamkeit wie der Wirkstoff in den biostream®-Produkten zu erreichen.

Und falls Ihr Produkt zusätzlich Silber enthält: Silber ist ebenfalls nicht als Desinfektions-, sondern nur als Konservierungsmittel gelistet. In der DIN heißt es dazu: „Nur im Ausnahmefall bei Lagerung von Trinkwasser ohne Verbrauch über eine längere Zeitspanne. Die Konservierung ersetzt nicht eine erforderliche Desinfektion von nicht einwandfreiem Trinkwasser.“

Kriterium biostream® ZERO
(Chlordioxid)
Wasserstoff­peroxid Silber
Als Desinfektionsmittel gelistet (DIN 2001-2 / UBA) Ja Nein – nur Oxidationsmittel Nein – nur Konservierung
Wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich Ja eingeschränkt
Dosierbedarf für gleiche Wirksamkeit 25× (DVGW W291)
Wirkung in Biofilmen & gegen Legionellen stark schwach schwach
Frei von Schwermetallen Ja Ja Nein – enthält Silber

Infoblätter zum Herunterladen

Wir haben für Sie Infoblätter im PDF-Format erstellt, die Sie ganz einfach herunterladen können. Treffen Sie die Wahl!

biostream® ZERO für Zahnärzte

Erfahren Sie in diesem Infoblatt, wie Sie Behandlungseinheiten effektiv mit dem biostream® ZERO-Konzentrat desinfizieren und so Biofilme und Bakterien entfernen können.

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Grundlagenwissen Trinkwasser

Wir erklären Ihnen auf nur 5 Seiten, welche Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassen sind und warum silberhaltige Produkte in den USA mittlerweile als Pestizid gekennzeichnet werden müssen.

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biostream® ZERO, TRAVEL und asepticaPRO in verschiedenen Gebindegrößen

Vom Kleingebinde bis zum Tankwagen – Sie haben die Wahl!

Mit den biostream®-Konzentraten auf Basis von Chlordioxid desinfizieren Sie Trinkwassertanks, trinkwasserführende Leitungen und Trinkwassersprudler-Flaschen zuverlässig – mit dem Wirkstoff der Wasserwerke, ganz ohne teuren Technikaufwand.

Die biostream®-Produkte gibt es in verschiedenen Gebindegrößen und Verpackungen; wir liefern so individuell wie nötig. So gibt es das biostream® asepticaPRO in kleinen 10-ml-Fläschchen, die nur wenig Stauraum benötigen und ideal für Reisen und Outdoor-Expeditionen geeignet sind. Sämtliche biostream®-Produkte sind laut aktueller Trinkwasserverordnung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser zugelassen und entsprechen Artikel 95 (2) der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012.

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH sowie auf Angaben aus Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und positive Kundenreferenzen.